Zusammenarbeit mit den Eltern

  1. Allgemeine Aussage
  2. Gespräche mit Eltern über ihr Kind (zur Neuaufnahme, andere geplante Gespräche und Dokumentationsgespräche, Telefonate, Gespräche zwischen Tür und Angel)
  3. Weitere Informationsmöglichkeiten (E-Mails, Aushänge und campus-kinderhaus-app)
  4. Angebote für Eltern mit den Kindern
  5. Elternabende und mehr
  6. Gesetzlich definierte Elternmitwirkung

1. Allgemeine Aussage

Ein guter, vertrauensvoller Gesprächskontakt zwischen Eltern und pädagogischen Fachkräften der Kinder bildet die Basis der gelingenden Begleitung und Förderung der Kinder. Die gegenseitige Information und Beratung von Eltern und pädagogischen Fachkräften stehen im Mittelpunkt unserer Elternarbeit.

Auch der Kontakt der Eltern untereinander, mit oder ohne Kinder, ist eine bereichernde Erfahrung für die Lebensphase mit kleinen Kindern und beruflichen Herausforderungen. Dieses kann ein informativer, anregungsreicher Austausch und auch ein schönes Gemeinschaftserlebnis sein.

Die Elternmitwirkung hinsichtlich der pädagogischen Arbeit der Einrichtung ist gesetzlich verankert und vom Kindergartenteam ausdrücklich erwünscht.

2. Gespräche mit Eltern über ihr Kind

Den Elterngesprächen kommt in der Elternarbeit eine besondere Bedeutung zu. Dabei steht das Kind im Mittelpunkt des gegenseitigen Austausches und Beratung von Eltern und pädagogischen Fachkräften. Eine vertrauensvolle Kommunikation dieser Gesprächspartner ist Voraussetzung für ein gutes Verständnis des Kindes und dessen Begleitung und Förderung.

Wir nennen diese Zusammenarbeit: „Erziehungspartnerschaft“:
Eltern sind Experten für die Biografie des Kindes und das Geschehen im häuslichen Umfeld. Die pädagogischen Fachkräfte sind Experten für das Leben des Kindes in der Einrichtung. Gemeinsam sind sie verantwortlich für das Wohl des Kindes.

  • Mit einem Gespräch vor der Neuaufnahme eines Kindes beginnt die Kontaktaufnahme zwischen den Eltern und dem Erzieherteam der Gruppe. In der Eingewöhnungsphase wird die zugeordnete „Bezugserzieherin“ dann die Gesprächspartnerin der Eltern. Im Laufe der Kindergartenzeit werden auch die anderen Fachkräfte in der Gruppe zu Vertrauten des Kindes und dessen Eltern. Am Ende der Eingewöhnungszeit gibt es mit den Eltern einen Austausch über Verlauf der Eingewöhnung ihres Kindes und den Beobachtungen hinsichtlich der Entwicklung und des Befindens des Kindes im Kinderhaus.
  • Ein sogenanntes „Dokumentationsgespräch“ über die Entwicklung des Kindes, u.a. bezüglich der sprachlichen Entwicklung, seinen individuellen Interessen und Stärken, findet einmal jährlich statt und ist auch gesetzlich vorgegeben.
  • Vor der Einschulung der Kinder, tauschen sich Eltern und pädagogische Fachkräfte über den Entwicklungsstand des Kindes, u.a. auch hinsichtlich der Schulfähigkeit aus.
  • Mit Eltern, deren Kind besonderen Unterstützungsbedarf hinsichtlich seiner Entwicklung benötigt, gibt es regelmäßige Gespräche bezüglich deren förderliche Begleitung und Inklusion.
  • Weitere geplante Gespräche zwischen Eltern und pädagogischen Fachkräften können zu jeder Zeit von Eltern, bzw. dem Gruppenteam verabredet werden. Aus vielfältigen Gründen nach z.B. besonderen Beobachtungen, Fragen, bzw. Sorgen seitens der Eltern, bzw. der Fachkräfte ist es immer sinnvoll einen Gesprächstermin miteinander zu vereinbaren und sich Zeit für einen persönlichen Austausch zu nehmen.
  • Telefongespräche am Nachmittag sind eine gute Möglichkeit, in Ruhe und relativ spontan mit jemandem aus dem Team der Gruppe Kontakt aufzunehmen und sich auszutauschen. In dringenden Fällen ist es aber zu jeder Zeit, nicht nur nachmittags, möglich, das Gruppenteam, bzw. die Kindergartenleiterin, telefonisch zu erreichen.
  • Ein Kurzaustausch zwischen „Tür und Angel“ ist, besonders bei jüngeren Kindern, die sich verbal noch nicht ausführlich mitteilen können, eine fast täglich notwendige Voraussetzung zum Verständnis des Kindes, sowohl aus Erzieher- wie auch aus Elternsicht.

Aber auch bei allen anderen Kindern gibt es regelmäßig gute Gründe, sich kurz beim Bringen oder Abholen des Kindes Informationen zu besonderen Vorkommnissen, organisatorischen Themen oder auch besonders schönen Ereignissen zu geben. Natürlich sind diese Gespräche zeitlich begrenzt, da sie auch während der Betreuungszeit und Angebotszeit der Kinder stattfinden. Gibt es größeren Gesprächsbedarf, ist es immer sinnvoll, sich dabei zu einem Telefongespräch am Nachmittag oder zu einem geplanten Gespräch im Kinderhaus zu verabreden.

3. Weitere Informationsmöglichkeiten

E-Mails und Aushänge an den Fenstern neben der Eingangstür oder an Pinnwänden sind weitere wichtige Bausteine für die Kommunikation mit den Eltern. Deren Inhalte spiegeln die gesamte Breite unserer campus-kinderhaus-Arbeit wider:

  • Informationen über besondere Projekttage („Als ich einmal krank war…“/ „Was machen wir mit dem Müll?!“),
  • Hinweise über kursierende, ansteckende Erkrankungen,
  • Einladungen zu interessanten Vorträgen und
  • Stellungnahmen des Teams zu pädagogischen Fragestellungen: „Kann man das Trockenwerden der Kinder fördern?“/ „Unser Trotzkopf – Umgang mit der Autonomiebewegung des Kindes“/ „Möglichkeiten der Sprachförderung“ usw.
  • „Special“ für unser campus kinderhaus wurde eine „app“ entwickelt, die vom Team des Kinderhauses noch weiter inkludiert werden wird und gute Gelegenheiten für den Austausch mit Eltern, bzw. für die Eltern untereinander schaffen wird.
  • Über „Kita-Connect“ können Eltern die Wochenpläne über die geplanten Aktivitäten mit den Kindern einsehen.
  • Auf sogenannten „sprechenden Wänden“ erzählen Fotos über Besonderheiten im Gruppenalltag. Kinder und Eltern können sie allein oder gemeinsam über diese Aktivitäten in Kommunikation treten und die Eindrücke vertiefen.

4. Angebote für Eltern mit den Kindern

Alltäglich gibt es zahlreiche Begegnungen für Kinder und Eltern:

Die „Bring- und Abholzeiten“ ermöglichen nicht nur einen Kurzaustausch mit den Fachkräften der Gruppe, sondern können auch weitere Gelegenheiten schaffen mit anderen Eltern Kontakte zu knüpfen. Natürlich ist es in diesen Zeiten auch möglich in der großen Halle zu verweilen, die Gelegenheit zu nutzen, um dem Kind noch etwas Zeit zu schenken und beispielsweise mit ihm einen Blick in seine sogenannte „Portfolio-Mappe“ dem „Buch des Könnens“ zu werfen und darüber in ein Gespräch zu kommen: Enthalten sind Bilder, auch Fotos, mit positiven Aussagen zu besonderen Interessen und Stärken des Kindes. Beispielsweise sind auch  sogenannte „Lerngeschichten“ in Form von Briefen einer Fachkraft an das Kind enthalten, mit der eine beobachtete Lernerfahrung dokumentiert wird. Auch ein „Interview“ der Fachkraft mit dem Kind, bezüglich seines Befindens in der Kita, seiner Wünsche, Anregungen und auch seiner möglichen Sorgen, wird wertschätzend für das Kind so gestaltet, dass ihm eine wertvolle, von besonderer Aufmerksamkeit geprägte Erzählzeit geschenkt wird. 

Ein Besuch der Hühner und besonders auch die Unterstützung der Betreuung unserer Hühner an Wochenenden und zu Ferienzeiten ist eine schöne Erlebniszeit, nicht nur für Kinder. Die tierischen Kinderhaus-Bewohner, vier „schwedische Blumenhühner“, zwei „Araukaner“ und ein grau-silberner Seidenhahn, wollen regelmäßig versorgt und gestreichelt werden. Durch die verlässliche Unterstützung von Familien ist auch deren Futterversorgung, liebevolle Betreuung an Wochenenden und in den Ferienzeiten gewährleistet. Wer sich dafür interessiert, kann sich beim Team erkundigen, was dazu benötigt wird und sich in die „Versorgungs-Liste“, neben der Tür zur Küche, eintragen. Ganz lieben Dank für diese Unterstützung! (Natürlich dürfen Eltern und Kinder dabei den gesamten Spielplatz nutzen und die frisch gelegten Hühnereier als kleinen Dank mit nach Hause nehmen.)

Im Jahreszyklus gibt es zahlreiche gemeinsame Aktivitäten, die zum weiteren gegenseitigen Kennenlernen für Eltern und Kinder einladen. Beispiele:

  • Kinder, Eltern und die Fachkräfte einer Gruppe treffen sich zu Beginn eines jeden Kindergartenjahres zu einer Spielstunde in der Einrichtung. So begegnen die Eltern auch den Spielgefährten ihres Kindes und deren Eltern. Vielleicht führen diese kurzen „Erst-Kontakte“ zu vertiefenden Spielkontakten im häuslichen Umfeld.
  • Auf dem Spielplatz werkelten Eltern zusammen mit ihren Kindern und für ihre Kinder, was auch zukünftig regelmäßig fortgesetzt werden kann. Großzügige Spielküchen und eine Hütte für Fahrzeuge entstanden. Kleinere und größere Objekte mit hohem Spielwert zeugen von kreativem Handwerksspaß aller Beteiligten und freudigen Begegnungen zwischen Eltern, Kindern und Fachkräften.
  • Der Spielsand auf dem Spielplatz muss regelmäßig ausgetauscht werden, was ebenso regelmäßig zu muskelbildenden und vergnüglichen Maßnahmen für Kinder und Eltern führt.
  • Zum St. Martinsfest gehört ein Theaterspiel, natürlich ein Umzug mit Laternen und ein wärmendes Zusammensein mit Heißgetränken und Backwerk. Auch dabei lassen sich Kontakte mit anderen Familien, Eltern und Kindern knüpfen.
  • Der Start in die Weihnachtsferien und die Vorfreude auf Weihnachten werden alljährlich beim Abholen der Kinder mit Singen und Tanzen gemeinsam mit Eltern, Kindern und Fachkräften gefeiert.
  • Das Familienfest in einer Sandkuhle, dem „Hünsberg“, mit herrlichen Sand-, Buddel- und Kletterspielen ist ein sehr beliebtes Treffen für Kinderhaus-Kinder, -Eltern und -Fachkräfte geworden.
  • Bevor unsere „Pusteblumen“ in die Schule „fliegen“ und unsere Einrichtung verlassen, gibt es ein großes Abschiedsfest mit vielen kreativen Verabschiedungselementen, u. a. einem Ausflug, kleinen Fotorückblicken, der Zubereitung eines Festessens und schließlich einem spaßigen „Rausschmiss“ der Kinder. Natürlich sind die Eltern dabei die Lieblingsgäste der Kinder. In der langen Kinderhaus-Zeit mit vielen Begegnungen der Eltern untereinander ist oftmals auch für sie eine besondere Verbundenheit entstanden, die möglicherweise auch über die Kindergartenzeit hinaus fortgesetzt werden könnte.
  • Ein besonderes Wiedersehen der Schulkinder: Ehemalige Kinderhaus-Kinder sind nach ihrem Schulstart in den Herbstferien eingeladen, wieder ins Kinderhaus zu kommen und von ihren ersten Eindrücken in der Schule zu erzählen. Auch die Eltern sind willkommen, davon zu berichten und ihre Erfahrungen auszutauschen.

    

5. Elternabende und mehr

Elternabende mit gegenseitigem Erfahrungsaustausch sind regelmäßig geplant und orientieren sich an Bedürfnissen und Fragestellungen von Eltern und pädagogischen Fachkräften, wie z.B.

  • bei abendlichen Treffen im Kinderhaus, ohne die Kinder, z.B. mit der Gelegenheit die Räume „spielerisch zu erkunden und einen Kindergartentag zu erleben“,
  • bei Elternabenden mit Themen: z.B. „Unser Kind kommt bald in die Schule.
  • Ist es für diesen Übergang gut vorbereitet?“
  • bei Informationsabenden über die vielfältigen Möglichkeiten der Sprachförderung der Kinder,
  • usw.

6. Gesetzlich definierte Elternmitwirkung

Das Kinderbildungsgesetz von NRW, kurz KiBiz genannt, hat Gesetzesgrundlagen für die Mitwirkung von Eltern in Tageseinrichtungen für Kinder geschaffen, denen wir verpflichtet sind. Zusammen mit anderen Eltern kann es sehr aufschlussreich und konstruktiv sein, die pädagogische Arbeit mit den pädagogischen Fachkräften, der Leiterin und dem Träger weiterzuentwickeln und zu gestalten: Die im folgenden beschriebenen Mitwirkungsgremien sollen die Zusammenarbeit zwischen den Eltern, dem Träger und dem pädagogischen Personal sowie das Interesse der Eltern für die Arbeit der Einrichtung fördern.

Mitwirkungsgremium: Elternversammlung

Die Eltern der die Einrichtung besuchenden Kinder bilden die Elternversammlung. Diese wird mindestens 1mal jährlich vom Träger der Einrichtung bis spätestens zum 10. Oktober jeden Jahres einberufen. Der Träger informiert über:

  • personelle Veränderungen,
  • pädagogische, wie konzeptionelle Angelegenheiten und
  • angebotene Öffnungs- und Betreuungszeiten.

Zu den Aufgaben der Elternversammlung gehört die Wahl des Elternbeirates.

Mitwirkungsgremium: Elternbeirat

Der Elternbeirat vertritt die Interessen der Eltern gegenüber dem Träger und der Leitung der Einrichtung. Dabei hat er auch die Interessen von Kindern mit Behinderungen und deren Eltern angemessen zu berücksichtigen. Das Mandat des Elternbeirates gilt über das Ende des Kindergartenjahres hinaus bis zur Wahl des neuen Beirates. Der Elternbeirat ist vom Träger und der Leitung der Einrichtung immer umfassend über wesentliche Entscheidungen in Bezug auf die Einrichtung zu informieren und besonders vor Entscheidungen

  • über die pädagogische Konzeption der Einrichtung,
  • über die personelle Besetzung,
  • die räumliche und sachliche Ausstattung,
  • die Hausordnung,
  • die Öffnungszeiten,
  • Aufnahmekriterien
  • und einen Trägerwechsel anzuhören.

Gestaltungshinweise hat der Träger angemessen zu berücksichtigen. Entscheidungen, die die Eltern in finanzieller Hinsicht berühren, bedürfen grundsätzlich der Zustimmung durch den Elternbeirat.

Mitwirkungsgremium: Rat der Einrichtung

Besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Trägers, des Personals und des Elternbeirates. Aufgaben sind insbesondere die

  • Beratung der Grundsätze der Erziehungs- und Bildungsarbeit,
  • die räumliche, sachliche und personelle Ausstattung sowie die
  • Vereinbarung von Kriterien für die Aufnahme von Kindern in die Einrichtung.

Der Rat der Einrichtung tagt mindestens einmal jährlich.