- Allgemeine Aussage
- Gespräche mit Eltern über ihr Kind (zur Neuaufnahme, andere geplante Gespräche und Dokumentationsgespräche, Telefonate, Gespräche zwischen Tür und Angel)
- Weitere Kommunikationsmöglichkeiten (E-Mails, Aushänge und campus-kinderhaus-app)
- Angebote für Eltern mit den Kindern
- Elternabende und mehr
- Gesetzlich definierte Elternmitwirkung
1. Allgemeine Aussage
Ein guter, vertrauensvoller Gesprächskontakt zwischen Eltern und pädagogischen Fachkräften der Kinder bildet die Basis der gelingenden Begleitung und Förderung der Kinder. Die gegenseitige Information und Beratung von Eltern und pädagogischen Fachkräften stehen im Mittelpunkt unserer Elternarbeit.
Auch der Kontakt der Eltern untereinander, mit oder ohne Kinder, ist eine bereichernde Erfahrung für die Lebensphase mit kleinen Kindern und beruflichen Herausforderungen. Dieses kann ein informativer, anregungsreicher Austausch und auch ein schönes Gemeinschaftserlebnis sein.
Die Elternmitwirkung hinsichtlich der pädagogischen Arbeit der Einrichtung ist gesetzlich verankert und vom Kindergartenteam ausdrücklich erwünscht.
2. Gespräche mit Eltern über ihr Kind
Den Elterngesprächen kommt in der Elternarbeit eine besondere Bedeutung zu. Dabei steht das Kind im Mittelpunkt des gegenseitigen Austausches und Beratung von Eltern und pädagogischen Fachkräften. Eine vertrauensvolle Kommunikation dieser Gesprächspartner ist Voraussetzung für ein gutes Verständnis des Kindes und dessen Begleitung und Förderung.
Wir nennen diese Zusammenarbeit: „Erziehungspartnerschaft“:
Eltern sind Experten für die Biografie des Kindes und das Geschehen im häuslichen Umfeld. Die pädagogischen Fachkräfte sind Experten für das Leben des Kindes in der Einrichtung. Gemeinsam sind sie verantwortlich für das Wohl des Kindes.
- Mit einem Gespräch vor der Neuaufnahme eines Kindes beginnt die Kontaktaufnahme zwischen den Eltern und dem Erzieherteam der Gruppe. In der Eingewöhnungsphase wird die zugeordnete „Bezugserzieherin“ dann die Gesprächspartnerin der Eltern. Im Laufe der Kindergartenzeit werden auch die anderen Fachkräfte in der Gruppe zu Vertrauten des Kindes und dessen Eltern.
- Andere geplante Gespräche zwischen Eltern und pädagogischen Fachkräften können zu jeder Zeit von Eltern, bzw. dem Gruppenteam angefragt werden. Aus vielfältigen Gründen, nach z.B. besonderen Beobachtungen, Fragen und Sorgen seitens der Eltern oder der pädagogischen Fachkräfte ist es immer wertvoll, einen Gesprächstermin miteinander zu verabreden und sich Zeit für einen persönlichen Austausch zu nehmen. – Ein sogenanntes „Dokumentationsgespräch“ über die sprachliche Entwicklung findet einmal jährlich verabredet statt und ist auch gesetzlich vorgeschrieben. Es wird mit den Eltern in unserer Einrichtung vor oder nach dem Geburtstag eines Kindes terminiert. Auch Gespräche über die allgemeine Entwicklung werden regelmäßig eingeplant.
- Telefongespräche am Nachmittag sind eine gute Möglichkeit, in Ruhe und relativ spontan mit jemandem aus dem Team der Gruppe Kontakt aufzunehmen und sich auszutauschen. In dringenden Fällen ist es aber zu jeder Zeit, nicht nur nachmittags, möglich, das Gruppenteam, bzw. die Kindergartenleiterin, telefonisch zu erreichen.
- Ein Kurzaustausch zwischen „Tür und Angel“ ist, besonders bei jüngeren Kindern, die sich verbal noch nicht ausführlich mitteilen können, eine fast täglich notwendige Voraussetzung zum Verständnis des Kindes, sowohl aus Erzieher- wie auch aus Elternsicht.
Aber auch bei allen anderen Kindern gibt es regelmäßig gute Gründe, sich kurz beim Bringen oder Abholen des Kindes Informationen zu besonderen Vorkommnissen, organisatorischen Themen oder auch besonders schönen Ereignissen zu geben. Natürlich sind diese Gespräche zeitlich begrenzt, da sie auch während der Betreuungszeit und Angebotszeit der Kinder stattfinden. Gibt es größeren Gesprächsbedarf, ist es immer sinnvoll, sich dabei zu einem Telefongespräch am Nachmittag oder zu einem geplanten Gespräch im Kinderhaus zu verabreden.
3. Weitere Kommunikationsmöglichkeiten
E-Mails und Aushänge an den Fenstern neben der Eingangstür oder an Pinnwänden sind weitere wichtige Bausteine für die Kommunikation mit den Eltern. Deren Inhalte spiegeln die gesamte Breite unserer campus-kinderhaus-Arbeit wider:
- Informationen über besondere Projekttage („Als ich einmal krank war…“/ „Was machen wir mit dem Müll?!“),
- Hinweise über kursierende, ansteckende Erkrankungen,
- Einladungen zu interessanten Vorträgen und
- Stellungnahmen des Teams zu pädagogischen Fragestellungen: „Kann man das Trockenwerden der Kinder fördern?“/ „Unser Trotzkopf – Umgang mit der Autonomiebewegung des Kindes“/ „Möglichkeiten der Sprachförderung“ usw.
- „Special“ für unser campus kinderhaus wurde eine „app“ entwickelt, die vom Team des Kinderhauses noch weiter inkludiert werden wird und gute Gelegenheiten für den Austausch mit Eltern, bzw. für die Eltern untereinander schaffen wird.
4. Angebote für Eltern mit den Kindern
Für die Kinder sind gemeinsame Aktivitäten mit den Eltern in der Einrichtung immer eine große Freude, indem sie ihnen ihren täglichen Spielort zeigen können und die Nähe der Eltern in ihrem Kinderhaus grundsätzlich sehr genießen. Auch der Kontakt der Erwachsenen untereinander kann eine bereichernde Erfahrung sein, z.B. in anregendem Gesprächsaustausch mit anderen Eltern in ähnlicher Lebensphase. Zugezogene Eltern, ohne Familienanschluss am Ort, haben dabei eine gute Gelegenheit, andere Familien kennenzulernen und die Familienphase einander bereichernd und stützend zu erleben, wie z.B.
- beim Kennenlernen auf dem Spielplatz am Kinderhaus oder bei kleinen Ausflügen,
- beim Laternenbasteln in der Winterzeit,
- beim Schultütenbasteln,
- bei einer kurzen Singrunde vor Weihnachten oder vor den Sommerferien mit anderen Eltern und Kindern,
- das Abschiedsfest vor der Einschulung mit Kindern und Eltern im Kinderhaus,
- bei Gesprächen beim Bringen und Abholen der Kinder,
- usw.
5. Elternabende und mehr
Elternabende mit gegenseitigem Erfahrungsaustausch sind regelmäßig geplant und orientieren sich an Bedürfnissen und Fragestellungen von Eltern und pädagogischen Fachkräften, wie z.B.
- bei abendlichen Treffen im Kinderhaus, ohne die Kinder, z.B. mit der Gelegenheit die Räume „spielerisch zu erkunden und einen Kindergartentag zu erleben“,
- bei Elternabenden mit Themen: z.B. „Unser Kind kommt bald in die Schule.
- Ist es für diesen Übergang gut vorbereitet?“
- bei Informationsabenden über die vielfältigen Möglichkeiten der Sprachförderung der Kinder,
- usw.
6. Gesetzlich definierte Elternmitwirkung
Das Kinderbildungsgesetz von NRW, kurz KiBiz genannt, hat Gesetzesgrundlagen für die Mitwirkung von Eltern in Tageseinrichtungen für Kinder geschaffen, denen wir verpflichtet sind. Zusammen mit anderen Eltern kann es sehr aufschlussreich und konstruktiv sein, die pädagogische Arbeit mit den pädagogischen Fachkräften, der Leiterin und dem Träger weiterzuentwickeln und zu gestalten: Die im folgenden beschriebenen Mitwirkungsgremien sollen die Zusammenarbeit zwischen den Eltern, dem Träger und dem pädagogischen Personal sowie das Interesse der Eltern für die Arbeit der Einrichtung fördern.
Mitwirkungsgremium: Elternversammlung
Die Eltern der die Einrichtung besuchenden Kinder bilden die Elternversammlung. Diese wird mindestens 1mal jährlich vom Träger der Einrichtung bis spätestens zum 10. Oktober jeden Jahres einberufen. Der Träger informiert über:
- personelle Veränderungen,
- pädagogische, wie konzeptionelle Angelegenheiten und
- angebotene Öffnungs- und Betreuungszeiten.
Zu den Aufgaben der Elternversammlung gehört die Wahl des Elternbeirates.
Mitwirkungsgremium: Elternbeirat
Der Elternbeirat vertritt die Interessen der Eltern gegenüber dem Träger und der Leitung der Einrichtung. Dabei hat er auch die Interessen von Kindern mit Behinderungen und deren Eltern angemessen zu berücksichtigen. Das Mandat des Elternbeirates gilt über das Ende des Kindergartenjahres hinaus bis zur Wahl des neuen Beirates. Der Elternbeirat ist vom Träger und der Leitung der Einrichtung immer umfassend über wesentliche Entscheidungen in Bezug auf die Einrichtung zu informieren und besonders vor Entscheidungen
- über die pädagogische Konzeption der Einrichtung,
- über die personelle Besetzung,
- die räumliche und sachliche Ausstattung,
- die Hausordnung,
- die Öffnungszeiten,
- Aufnahmekriterien
- und einen Trägerwechsel anzuhören.
Gestaltungshinweise hat der Träger angemessen zu berücksichtigen. Entscheidungen, die die Eltern in finanzieller Hinsicht berühren, bedürfen grundsätzlich der Zustimmung durch den Elternbeirat.
Mitwirkungsgremium: Rat der Einrichtung
Besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Trägers, des Personals und des Elternbeirates. Aufgaben sind insbesondere die
- Beratung der Grundsätze der Erziehungs- und Bildungsarbeit,
- die räumliche, sachliche und personelle Ausstattung sowie die
- Vereinbarung von Kriterien für die Aufnahme von Kindern in die Einrichtung.
Der Rat der Einrichtung tagt mindestens einmal jährlich.