Die Entwicklung einer Kinderschutz-Konzeption im campus kinderhaus

(Stand Februar/März 2025)

Als Kinderhaus-Trägerin und Leiterin der Einrichtung wurden wir im Frühjahr 2024 vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) beauftragt, innerhalb von 2 Jahren ein Konzept bezüglich des Schutzes der Kinder vor jeglicher Gewalt zu entwickeln.

Nach eingehender Beratung durch unsere Fachberatung des DRK Borken gewannen wir einen Überblick über die Inhalte und den Umfang dieser kinderschützenden Maßnahme und entschlossen uns in Verantwortung für die Kinder, dazu allen Fachkräften die umfassende Fortbildung anzubieten. So wird voraussichtlich bis Ende 2026 eine einrichtungseigene Kinderschutz-Konzeption in Form eines Leitfadens entstehen. 

Die Sozialarbeiterin und Sexualpädagogin Frau Theresa Kühlkamp begleitet diese Entwicklungsphase. In einer abendlichen Auftaktveranstaltung im April 2024 gab sie dem Rat unserer Einrichtung einen inhaltlichen Überblick bezüglich dieser Aufgabenstellung. Zu Anfang dieses Jahres, im Januar 2025 luden wir dann auch alle Eltern zu einem Informationsabend ein.

Wir haben uns entschlossen, Eltern nicht erst am Ende der Erarbeitung dieser Konzeption einen Einblick zu geben, sondern schon erarbeitete Anteile vorher an sie zu übermitteln, und dann kontinuierlich zu ergänzen. Und wir möchten schon jetzt, wenn seitens der Eltern oder von unserer Seite Gesprächsbedarf besteht, miteinander im Austausch sein und die Kinder zeitnah von diesem Prozess „profitieren“ lassen. 

Unsere Kinderschutz-Konzeption wird in ihren Grundzügen bis Ende 2026 erstellt, wird aber auch stetig weiter anzupassen und zu entwickeln sein.

Bisher, Stand März 2025

Wurden dem Team hierzu an zwei Fortbildungstagen und einem Teamtag grundlegende Basisinformationen vermittelt. Hierzu gehörte:

  • die Auseinandersetzung mit der persönlichen sexuellen Entwicklung,
  • die Erarbeitung von Basiswissen zur kindlichen Sexualität, auch in Abgrenzung zur Sexualität von Erwachsenen, und
  • die Erarbeitung eines „Leitfadens bezüglich des Kinderschutzes, leitgebend für Fachkräfte des Campus-Kinderhauses“.

Dieser Leitfaden liegt auch für zukünftige pädagogische Mitarbeitende vor, ebenso für Mitarbeitende in der Küche und im Reinigungsservice.

„Kinder-Schutz Konzeption im campus kinderhaus“, ein Leitfaden für Mitarbeitende

1. Wir stärken die Kinder

Durch unsere pädagogische Konzeption der „3B“ möchten wir Kinder grundsätzlich in ihrer Entwicklungsfreude unterstützen und ihnen stärkende Erfahrungen ermöglichen.

Eine entsprechend hohe Fachkraftanzahl, deren Qualifikationen und die reduzierten Betreuungszeiten gewährleisten optimale Bedingungen:

  • für eine umfangreiche Vorbereitung, z. B. von Angeboten für die Kinder, und
  • einen geringeren Stresslevel unter den Fachkräften aufgrund personeller Engpässe, was sich positiv auf die Atmosphäre im Kinderhaus auswirkt und für Kinder sowie Eltern spürbar ist.

Unter anderem tragen wir somit auch zum Schutz der Kinder vor jeglicher Gewalt bei.

Wir gestalten eine „vor-Bereitete Umgebung“
Das Angebot von vielfältigen, freudigen Erfahrungsmöglichkeiten, u. a.

ganzkörperlich mit allen Sinnen in Bewegung,
sind Bestandteile der wöchentlichen Pläne des Teams. Partizipativ und selbstwirksam wählen die Kinder aus diesem anregungsreichen Angebot das für ihr Entwicklungsbedürfnis und ihre Lebensthemen Richtige nach individuellen Herausforderungen.

Wir unterstützen sie in ihrem Zutrauen, sie entwickeln Selbstwertgefühl und Selbstbewusstsein:
„Ich traue mich!“ – „Ich kann!“ – „Ich mag/bzw. mag nicht!“

Unsere Mitarbeitenden haben Zeit für den Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung zu den Kindern und begegnen ihnen mit Empathie und Verständnis. Dann fühlen sich die Kinder in ihren Gefühlsäußerungen ernst genommen und trauen sich bereitwillig, auch über ihre negativen Erfahrungen und Ängste zu sprechen.

2. Unser Kinderschutzverständnis, auch vor sexueller Gewalt

Im Rahmen der Entwicklung unserer Kinderschutzkonzeption findet im Frühjahr 2025 eine ausführliche Risiko- und Potenzialanalyse unserer Räumlichkeiten und des Außengeländes hinsichtlich Unfallgefahren, Gewalt und sexueller Übergriffe statt.

Schutz vor Herabsetzung/Beschämung durch geistige Überlegenheit der Erwachsenen

Wir verstehen uns nicht als „Erzieher“, die Kindern überlegen sind, sondern als Begleitende von Kindern, die wir als kompetente und lernfreudige Mitmenschen wahrnehmen.
„Kinder wollen lernen“ und wählen in einer von Erwachsenen gestalteten Umwelt das für ihren Entwicklungsstand Richtige.

Schutz vor körperlicher Gewalt durch Fachkräfte und durch Personen des weiteren Umfeldes, z. B. auch durch Eltern

  • Im Kinderhaus wird es den Kindern ermöglicht, sich möglichst selbstbestimmt und eigenständig zu orientieren.
  • Beim Essen gibt es keine Hochstühle, sondern frei erreichbare Sitzbänkchen.
  • Auch die Matratzen liegen für die Kinder frei zugänglich auf dem Boden.

Schutz vor Unfallgefahren

Wir betrachten die Räumlichkeiten – auch die Küche und Nebenräume – sowie alle weiteren Materialien im Campus-Kinderhaus täglich hinsichtlich möglicher Unfallgefahren.

Auch bezüglich des Einsatzes bestimmter Bewegungsmaterialien werden wir Fachkräfte regelmäßig angeleitet. Wir nehmen in zweijährlichem Abstand an „Erste-Hilfe-Schulungen“ teil. Das Außengelände wird einmal jährlich von einem Sachverständigen überprüft. Beschädigte Materialien werden entfernt bzw. repariert, was entsprechend dokumentiert wird. Wir bieten den Kindern keine Handreichungen, damit sie in bestimmte Höhen gelangen, und bringen sie nicht in Positionen, die sie selbst noch nicht eigenständig erreichen. Ohne Hilfestellung des Erwachsenen und auspolsternde Schutzmaßnahmen wählt ein Kind, sich seiner Fähigkeiten und Möglichkeiten bewusst, seine entsprechende Höhe und Herausforderung.

Wir Erwachsene haben die Aufgabe, den Rahmen für freudiges und konzentriertes Üben der Kinder zu schaffen und tragen somit zu ihrer Selbstsicherheit und Selbstentwicklung bei.

Schutz vor Bakterien-, Keim- und UV-Belastungen

Wir beachten Richtlinien zum Schutz vor bestimmten Bakterien- und Keimbelastungen, z. B. im hauswirtschaftlichen Bereich, in den Toilettenräumen und den Wickelbereichen.

Auch die hauswirtschaftlichen Mitarbeitenden und die Putzkräfte erhalten entsprechende Belehrungen.

Natürlich wird auch der ausreichende Sonnenschutz der Kinder gewährleistet, indem wir entsprechend zertifizierte Sonnencreme auftragen bzw. die Mittagssonne meiden und in den entsprechenden Monaten zeitlich begrenzt draußen spielen.

Schutz vor körperlicher Gewalt in Streitsituationen unter Kindern

Grundsätzlich sind die Fachkräfte bemüht, die Kinder auch in Streitsituationen zu selbstständigem Handeln zu befähigen. Wir vermitteln den Kindern Hausregeln zu körperlichen Auseinandersetzungen:

  • „Wir dürfen andere Kinder nicht mit Gegenständen schlagen und nicht mit Worten verletzen.“
  • „Wir dürfen nur mit Kindern im ähnlichen Alter körperlich kämpfen und uns nur mit jeweils einem Kind auseinandersetzen.“
  • „Wir können Erwachsene um Hilfe bitten.“
  • „Stopp heißt Stopp!“

Schutz vor sprachlicher Gewalt seitens der Mitarbeitenden

Wir möchten die Kinder auch vor besonderer Lautstärke, vor Ausgrenzung, Herabsetzung und Beschämung durch Worte schützen und erinnern einander daran.

Beispiel: „Wer hat denn hier wieder einen Stinker in der Hose?“ – Eine solche Aussage wäre in unserer Einrichtung eine Beschämung.

Selbstverständlich werden Beutel mit „eingenässter“ Wäsche der Kinder nicht in der Garderobe zur Schau gestellt, sondern im Bad des Gruppenraumes außerhalb der Sicht der Allgemeinheit aufgehängt.

Zum Thema Einnässen bzw. Einkoten der Kinder haben wir eine klare Grundhaltung:
Kinder bis zu sechs Jahren können noch nicht zuverlässig „trocken“ oder „sauber“ sein, da es ihnen hirnorganisch und körperlich oft nicht möglich ist.
(Nachzulesen im Beitrag von Prof. Dr. Gabriele Haug-Schnabel: „Physiologische und psychologische Aspekte der Sauberkeitserziehung“.)

Schutz vor Beschämung/Unverständnis durch andere Kinder

Wir lachen einander nicht aus, auch nicht, wenn andere etwas „noch nicht können“, „anders sprechen“, „anders aussehen“ oder „etwas anders machen“.

So versuchen wir, Inklusion zu leben und alle Kinder vor Ausgrenzung durch „Anderssein“ zu schützen, beispielsweise:

  • Kinder mit wenigen Deutschkenntnissen,
  • Kinder mit körperlichen und geistigen Grenzen,
  • Kinder aus kulturell anderen oder anders bedingten Lebensweisen, z. B. alternativen Familienformen.

Wir als Begleitende der Kinder sind alltäglich bemüht, ihre Freude, Neugier und Einsichten im Umgang miteinander zu unterstützen und ein tolerantes Miteinander zu gestalten. Unser Inklusionsverständnis hat zum Ziel, Kindern ein entwicklungsgerechtes Angebot zu machen. Das bedeutet für uns nicht nur, schwächere Kinder zu inkludieren und zu begleiten, sondern auch Kindern mit einem umfassenderen Bildungsbedarf entsprechende Möglichkeiten zu offerieren.

Schutz vor sexuellen Übergriffen und sexualisierter Gewalt

Sexualität ist eine wertvolle, positive Lebensenergie und wird auch im Kinderhaus so gewertet. Jedoch vermitteln wir auch Grenzen, indem wir eine Intimsphäre für Kinder und Erwachsene gestalten.

  • Kinder benötigen ein entsprechendes Körperwissen und Sachwissen, denn:
    „Nur wer seinen Körper, seine Geschlechtsorgane benennen kann, kann ihn, u. a. auch schützen und ungewollte Übergriffe beschreiben.“
  • Starke Kinder sind selbstbewusst, mündig und mögen sich auch hinsichtlich sexueller „Angriffe“ mitteilen:
    „Das mag ich!“ und „Das will ich nicht!“
  • Kinderschützend und auch mitarbeiterschützend sind folgende Absprachen:

3. Unser Umgang mit körperlicher Nähe und Distanz

Grundsätzlich: Kinder begreifen die Welt durch körperliches Begreifen. Aber alle körperlichen Berührungen beruhen bei uns auf dem Einverständnis der Beteiligten, verbal mitgeteilt oder in Mimik und Gestik ablesbar. So pflegen wir einen achtsamen und vorsichtigen Umgang miteinander, den wir den Kindern auch entsprechend vermitteln.

Berührungen, die vom Erwachsenen ausgehen und selbstverständlich möglich sind:

  • Tragen des Kindes
  • Berühren beim Trösten (in Abhängigkeit vom Bedürfnis des Kindes)
  • Berühren bei Freude am Verhalten des Kindes
  • Berührungen bei der Pflege und dem Umkleiden des Kindes

Berührungen, die vom Erwachsenen gegenüber den Kindern nicht erlaubt sind:

  • Mitarbeitende umarmen Kinder nicht von sich aus.
  • Mitarbeitende berühren, außer bei der Wickelsituation, Kinder nicht an ihren Genitalien.
  • Erwachsene berühren Kinder nicht ungefragt, nehmen sie beispielsweise nicht auf den Schoß oder putzen ihnen ungefragt die Nase, ohne sie gefragt zu haben bzw. ihr Einverständnis durch Gesten oder Mimik wahrgenommen zu haben.

Berührungen, vom Kind ausgehend, die wir uns gegenüber selbstverständlich zulassen:

  • Normale, allgemeine Berührungen, z. B. der Kleidung und am Körper
  • Streicheln, sich trostsuchend anschmiegen

Berührungen, die wir nicht erlauben und den Kindern freundlich entsprechende Grenzen setzen:

  • Berührungen an Geschlechtsorganen
  • Wir bitten Kinder einfühlsam, ihre Zuneigung uns gegenüber gerne durch liebevolles Drücken, aber nicht durch Küsse zu zeigen.

Absprache bezüglich der Nutzung von persönlichen Kosenamen von Kindern:

  • Wir nutzen keine Kosenamen, sondern nennen die Kinder bei ihrem Namen.
  • Eltern teilen uns mit, falls sie eine Kurzform des Namens für ihr Kind wählen.

4. Regeln für Situationen, in denen Kinder teilweise unbekleidet sind

Regeln für Erwachsene und Kinder beim Aus- bzw. Umziehen:

  • Wir gewöhnen die Kinder daran, sich nur in blickgeschützten Räumen/Situationen um- oder auszuziehen.
  • Dies gilt auch für Wickelsituationen.
  • Private Handys sind grundsätzlich während der Arbeit mit Kindern nicht geduldet, selbstverständlich auch nicht in Wickelsituationen.
  • Wir informieren immer eine Mitarbeitende, bevor wir mit Kindern wickeln gehen.
  • Gewickelt wird ein Kind, wenn es freiwillig dazu bereit ist. Es ist auch möglich, dass sich das Kind selbst eine Fachkraft zum Wickeln auswählt.

Regeln für den Toilettengang:

  • Die Toilettentüren der Kindertoiletten sind abschließbar, um den Kindern eine Intimsphäre zu ermöglichen.
  • Sie können sich dort auch zu zweit und geschlechtsgemischt aufhalten.
  • Unsere freispielverantwortliche Fachkraft beaufsichtigt auch diese Räumlichkeiten, fragt oder klopft an, bevor sie sie betritt.

Rahmenbedingungen für Körper-Erkundungen:

Körpererkundungen finden nur in einem Rahmen statt, der vor Einblicken Dritter geschützt ist. Es werden vom Erzieherteam Regeln für diese Erkundungen aufgestellt und deren Einhaltung beobachtet:

  • Sie werden nur Kindern im gleichen Entwicklungsalter ermöglicht.
  • Die Kinder beteiligen sich freiwillig.
  • „Stopp heißt Stopp!“ – Jeder kann sich jederzeit aus dem Spiel zurückziehen.
  • Es dürfen keine Gegenstände, auch nicht die Finger, in Körperöffnungen gesteckt werden.
  • Eine Mitarbeitende kommt in regelmäßigen Abständen vorbei, macht sich zuvor durch Klopfen bemerkbar und schaut, wie es den Kindern geht.
  • Erwachsene dürfen sich an diesen Erkundungsspielen nicht beteiligen.

5. Unser Umgang mit der Selbststimulation der Kinder

Wenn wir bei den Kindern dieses Bedürfnis wahrnehmen, gestalten wir die Situation so, dass das Kind und auch die Vorbeikommenden vor Einblicken geschützt sind.

6. Private Handynutzung

Wir tragen während der Arbeit, in den Gruppenräumen, Bewegungsräumen, im Außengelände usw. keine privaten Handys bei uns. Auch Fotos mit dem Privat-Handy sind untersagt.

7. Fotografieren

Fotos im persönlichen „Portfolio-Ordner“ jedes Kindes unterstützen die positive Selbstwahrnehmung des Kindes. Auch Foto-Aushänge in der Garderobe, im Gruppenraum oder in der großen Halle können den Kindern und Eltern besondere Erlebnisse in Erinnerung rufen. Sie werden jedoch ausschließlich mit dem gruppeneigenen Handy erstellt.

Grundsätzlich fotografieren wir keine nackten Kinder oder Kinder in ungünstigen, bzw. beschämenden Situationen. Fotos werden niemals in anderen Zusammenhängen, wie z. B. auf der Homepage, veröffentlicht, ohne dass Eltern ihre Zustimmung gegeben haben.

8. Vermittlung von Sachwissen zum Thema „Sexualität“

Unsere Aussagen zu sexualpädagogischen Themen sind entwicklungsgerecht der Fragestellung der Kinder angemessen und vermitteln entsprechende Inhalte. Grundsätzlich geht es nicht darum, Kinder im herkömmlichen Sinne über Sexualpraktiken aufzuklären, sondern einen altersgemäßen Bezug zu ihrem Körper, den Bezeichnungen von Körperteilen, auch mit positiven und negativen Gefühlen, herzustellen. Sie lernen, eigene Grenzen zu spüren, zu benennen, dafür einzustehen und die der anderen zu respektieren.

  • Auch Bilderbücher wählen wir nach diesen Kriterien aus und bieten sie Eltern zur Betrachtung an.
  • Wir nutzen eine, den Kindern gegenüber entwicklungsgerechte, medizinisch korrekte Sprache, denn „Nur wer Bescheid weiß, kann auch Bescheid sagen!“
  • Nur wer seinen Körper, auch die Geschlechtsorgane benennen kann, kann auch Übergriffe beschreiben.
  • Wir haben im Mitarbeitenden-Team gemeinsame Begriffe für Geschlechtsmerkmale vereinbart: Das Geschlechtsorgan der Mädchen und Frauen heißt bei uns Vulva, das des Mannes und der Jungen Penis.
  • Das Ausscheidungsorgan für Kot ist der After. Stuhlgang oder Kot nennen wir mit den Kindern „A-A“, Urin nennen wir „Pipi“.

(Eltern ist es selbstverständlich freigestellt, andere Begrifflichkeiten zuhause zu benutzen, und Kinder können diese Begriffe auch in der Kita verwenden, solange sie nicht anstößig und diskriminierend sind.)

9. Wir begleiten Kinder geschlechtsneutral

Ein Bestandteil der sexuellen Bildung bei uns ist die geschlechter-bewusste und geschlechtergerechte Bildung. Sie ermöglicht den Kindern die Auseinandersetzung mit der eigenen Identität, mit Gemeinsamkeiten und Unterschieden der Geschlechter und deren Stereotypen. Wir wollen Kindern nicht bestimmte Rollen, Aufgaben, Interessen, z.B. bei der Kleidungsauswahl, gemäß ihrer Geschlechtszugehörigkeit zuweisen. Kinder haben die Möglichkeit, sich geschlechtsunabhängig zu verkleiden und dabei ihre Spiel- und Darstellungsfreude zu genießen.

10. Unsere Umgangskultur im Mitarbeitenden-Team

Bezüglich des Umgangs mit überforderten, gestressten Kolleginnen:
Auch im Mitarbeiterteam sind wir bemüht, eine Kultur der Achtsamkeit und eines positiven Miteinanders zu pflegen. Trotz eines großzügigen Personalschlüssels kann es trotzdem zu zeitweisen Überforderungen von Mitarbeitenden kommen. Wenn wir wahrnehmen, dass eine Mitarbeitende Kinder unangemessen anspricht oder behandelt, erinnern wir sie an unsere Umgangsformen, indem wir ihr mit einem entsprechenden Codewort, „Telefon für dich!“ vorschlagen, den Raum bzw. die Situation kurzzeitig zu verlassen, um wieder zur Ruhe zu kommen.

11. Die Arbeitskleidung und -sicherheit im Kinderhaus

ist, besonders in unserem Kinderhaus mit dem Schwerpunktthema „Bewegung“, so zu wählen, dass wir uns zu jeder Zeit auf dem Boden bewegen können, ohne uns am Arbeitsplatz unangemessen unbekleidet zu zeigen.

12. Umgang in Verdachtsfällen von kinderschutzgefährdendem Verhalten gegenüber Kindern

Gewalt, ausgehend sowohl von pädagogischen Fachkräften, Eltern und anderen Personen aus dem familiären Umfeld, als auch hinsichtlich Übergriffe von Kindern untereinander:
Wenn Fachkräfte, Eltern oder andere Bezugspersonen irritierende Beobachtungen machen, bzw. Aussagen von Kindern hinsichtlich Gewalt wahrnehmen, d.h. einen kindeswohlgefährdenden Verdacht haben, sind sowohl die Gruppenteams, aber auch die Kinderhaus-Leiterin, Birgit Robert und die Kinderschutzbeauftragte unserer Einrichtung, Linda Jeusfeld, jederzeit Ansprechpartner.

Es gibt hierfür konkret vorgegebene, schriftlich fixierte Handlungsabfolgen, die jedem Gruppenteam, der Leitung und der Kinderschutz-Beauftragten vorliegen und zu deren Befolgung sie verpflichtet sind. Dazu gehört immer auch die Dokumentation der Beobachtungen und der Aussagen der Kinder. Ebenfalls verpflichtend ist die unverzügliche Kontaktaufnahme zwecks Gesprächsaustausch mit den Eltern und der Auftrag, ihnen mitzuteilen, dass sie sich nachweislich Unterstützung suchend an die Nebenstelle des Kreises Jugendamtes Borken in Gescher wenden und mit einem der dort zuständigen Mitarbeitenden ein Beratungs-Gespräch führen.

Unter folgender Nummer sind die Mitarbeitenden dort zu erreichen: 02861 6811480
(Ratsuchenden Eltern berichteten von sehr positiven Erfahrungen mit unserer örtlichen Jugendamtsvertretung.)

Hier der Link zur Homepage, wo auch die Ansprechpartner aufgeführt sind:
Soziale Dienste Gescher
https://www.kreis-borken.de/de/optigov/?ansicht=einrichtung&eintrag=48

Unabhängig davon hat die Leiterin unserer Einrichtung ebenfalls entsprechende Melde- bzw. Informations-Verpflichtungen gegenüber dem Jugendamt, bzw. wird vom Jugendamt kontaktiert.

Soweit ist unser Kinderschutz-Leitfaden jetzt im März 2025 entwickelt. Er wird, wie die gesamte Kinderschutz-Konzeption, über die Dauer von ca. 2 Jahren erstellt und ist stetig weiterentwickeln und anzupassen.

Schlusswort

Weitere Themen, die wir zukünftig erarbeiten und im Leitfaden unserer Konzeption ausführlicher mitteilen werden, sind:

  • Unser Leitbild,
  • Unser Verständnis von kindlicher Sexualität,
  • Eine Risikoanalyse der Räumlichkeiten hinsichtlich Gewalt und Übergriffe,
  • Eine Potenzialanalyse bezüglich der Räumlichkeiten und der Materialien hinsichtlich der stärkenden Entwicklung von Kindern,
  • Präventiv-Maßnahmen in unserer Einrichtung,
    usw.